KI-Kompetenz im Team: Artikel 4 AI Act pragmatisch umsetzen
Was Artikel 4 verlangt
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Maßstab sind die Vorkenntnisse der Leute, der Einsatzzweck und die Personen, die von den Ergebnissen betroffen sind.
Ein bestimmtes Format, eine Mindestdauer oder ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Es kommt darauf an, dass der Umgang mit den konkreten Werkzeugen im Betrieb verstanden ist.
Wen es betrifft
Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Das ist schon der Fall, wenn Ihr Team einen Chatbot für Texte, ein Übersetzungswerkzeug oder KI-Funktionen in der Bürosoftware einsetzt. Auch Werkzeuge, die niemand offiziell eingeführt hat, gehören dazu, siehe Shadow AI.
Was in eine Schulung gehört
- Was die Werkzeuge können und was nicht. Sprachmodelle formulieren gut, rechnen und zitieren aber nicht immer richtig. Ergebnisse brauchen eine Prüfung.
- Was hinein darf. Welche Daten in welches Werkzeug dürfen, welche nie: Kundendaten, Personalakten, Geschäftsgeheimnisse.
- Typische Fehler. Erfundene Quellen, veraltete Angaben, übernommene Vorurteile, Beispiele aus dem eigenen Alltag.
- Verantwortung. Wer ein Ergebnis weitergibt, steht dafür ein. Die KI ist ein Werkzeug, kein Absender.
- Ansprechperson. An wen man sich mit Fragen, neuen Werkzeugen und Pannen wendet.
So setzen Sie es um
- 1Werkzeuge erfassenWelche KI-Werkzeuge werden genutzt und von wem? Die Liste ist zugleich Grundlage für Datenschutz und Verträge.
- 2Eine Stunde Einweisung je GruppeVertrieb, Verwaltung und Technik haben verschiedene Fälle. Lieber kurz und konkret als lang und allgemein.
- 3FesthaltenDatum, Inhalt, Teilnehmende. Das genügt in der Regel als Nachweis, dass Sie sich gekümmert haben.
- 4AuffrischenBei neuen Werkzeugen, neuen Mitarbeitenden und spätestens jährlich kurz nachschärfen.